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Teilkasko oder Vollkasko? Autoversicherung richtig wählen 2026

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko — welche Deckung braucht Ihr Auto in der Schweiz 2026? Was jede Stufe abdeckt, wann sich Vollkasko lohnt und wie Sie die Prämie senken.

Offertas Redaktion · Aktualisiert 1. Juli 2026

Die drei Bausteine der Autoversicherung

Jede Autoversicherung in der Schweiz baut auf drei Ebenen auf. Nur die erste ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • Haftpflicht (obligatorisch): deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen — Personen- und Sachschäden. Ohne sie darf kein Auto zugelassen werden.
  • Teilkasko (freiwillig): deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch äussere Ereignisse, für die Sie nichts können.
  • Vollkasko (freiwillig): umfasst die Teilkasko plus selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Auto.

Was die Teilkasko abdeckt

Die Teilkasko übernimmt typischerweise Schäden durch:

  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • Brand und Explosion
  • Naturereignisse (Hagel, Sturm, Hochwasser, Steinschlag, Lawinen)
  • Glasbruch (Frontscheibe, teils weitere Scheiben)
  • Marder- und Tierbiss sowie Kollisionen mit Tieren

Selbstverschuldete Unfälle sind nicht gedeckt — dafür braucht es die Vollkasko.

Was die Vollkasko zusätzlich abdeckt

Die Vollkasko schliesst alle Teilkasko-Leistungen ein und deckt zusätzlich selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug — sowie Vandalismus (je nach Police). Sie ist die umfassendste Deckung, aber auch die teuerste.

Vollkasko — wann lohnt sie sich?

Faustregeln aus der Praxis:

  • Neuwagen und junge Fahrzeuge: Vollkasko meist sinnvoll, oft in den ersten Jahren empfohlen. Bei Leasing ist sie in der Regel vertraglich vorgeschrieben.
  • Ältere Fahrzeuge: Ab etwa dem sechsten bis achten Jahr steht die Prämie oft in einem schlechten Verhältnis zum Zeitwert. Dann genügt häufig die Teilkasko.
  • Fahrzeugwert unter der Schwelle: Sinkt der Zeitwert deutlich, lohnt sich der Wechsel von Voll- auf Teilkasko.

Ergänzend gibt es oft eine Bruttoprämien-Rückstufung im Schadenfall und Zusatzbausteine wie Parkschaden-, Insassen- oder Grobfahrlässigkeitsdeckung.

Was die Prämie beeinflusst

  • Fahrzeugtyp, Wert und Leistung
  • Alter und Fahrpraxis des Lenkers — junge Fahrer zahlen deutlich mehr
  • Schadenfreiheitsrabatt (Bonus-Malus)
  • Selbstbehalt: ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie
  • Jahreskilometer und Standort (Kanton, Postleitzahl)

Die Prämien für dasselbe Auto unterscheiden sich zwischen den Versicherern spürbar — Vergleichen lohnt sich jedes Jahr.

Kündigung und Wechsel

Autoversicherungen laufen meist über ein Jahr und verlängern sich automatisch. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Nach einem Schadenfall besteht zudem oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Prüfen Sie die konkreten Fristen immer in Ihrer Police.

Fazit

Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko fast immer empfehlenswert, und Vollkasko lohnt sich vor allem bei neuen und geleasten Fahrzeugen. Mit steigendem Fahrzeugalter wird die Teilkasko meist zur wirtschaftlicheren Wahl. Weil die Prämien stark variieren, lohnt sich ein Vergleich. Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug und Ihr Fahrprofil einmal im Offertas-Chat und erhalten Sie einen Überblick über passende Autoversicherungen.

Häufige Fragen

Ist die Autoversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja, aber nur die Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden an Dritten und ist Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

Ab wann lohnt sich nur noch Teilkasko statt Vollkasko?

Als Faustregel wechseln viele ab dem sechsten bis achten Fahrzeugjahr von Voll- auf Teilkasko, weil die Vollkasko-Prämie dann oft in keinem guten Verhältnis mehr zum Zeitwert des Autos steht.

Deckt die Teilkasko auch selbstverschuldete Unfälle?

Nein. Die Teilkasko deckt Schäden durch äussere Ereignisse wie Diebstahl, Hagel, Glasbruch oder Tierkollision. Selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Auto sind nur über die Vollkasko gedeckt.

Wie kündige ich meine Autoversicherung?

Meist gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Nach einem Schadenfall besteht oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die genauen Fristen stehen in Ihrer Police.

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Stand: Juli 2026