Alles über den Krankenkassenwechsel in der Schweiz 2025: Fristen, Vorgehen, Sparpotenzial. Mit konkreten Prämienbeispielen nach Alter und Kanton.
Offertas Redaktion · Aktualisiert 1. Juni 2025
Die Schweizer Grundversicherung (KVG) ist gesetzlich definiert — alle Krankenkassen müssen dieselben Leistungen anbieten. Der einzige Unterschied zwischen den Kassen liegt im Preis. Wer jährlich wechselt, spart in der Regel CHF 300 bis CHF 1'200 — ohne auf auch nur eine Leistung zu verzichten.
Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) variieren die Prämien für identische Leistungen um bis zu 40% zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter in derselben Region. Bei einem 34-jährigen Erwachsenen in Kanton Basel-Stadt mit CHF 300 Selbstbehalt und HMO-Modell:
Das KVG regelt die Wechselfristen klar:
Wichtig: Die neue Kasse schickt Ihnen nach der Aufnahme eine Bestätigung. Erst dann können Sie bei der alten Kasse kündigen — oder der neue Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie (empfohlen).
Das Versicherungsmodell beeinflusst den Preis erheblich:
Für Personen mit einem festen Hausarzt empfiehlt sich das Hausarzt- oder HMO-Modell. Wer selten zum Arzt geht und flexibel ist, profitiert oft am meisten vom Telmed-Modell.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Versicherung 90% der Kosten übernimmt. Die Wahl wirkt sich direkt auf die Prämie aus:
Faustregel: Wer im letzten Jahr weniger als CHF 2'500 an Arztkosten hatte, sollte CHF 2'500 Selbstbehalt wählen.
Quelle: BAG Prämienübersicht 2025, Erwachsene 26+, Standard HMO-Modell, CHF 2'500 Franchise:
Kann ich die Krankenkasse jederzeit wechseln?
Ordentlich nur zum 31. Dezember (Kündigung bis 30. November). Bei Prämienerhöhungen ist eine ausserordentliche Kündigung mit 1 Monat Frist möglich.
Verliere ich Leistungen beim Wechsel?
Nein. Alle Kassen müssen identische Grundleistungen nach KVG anbieten. Der Wechsel verändert keine Leistungen, nur den Preis.
Was ist mit laufenden Behandlungen?
Laufende Behandlungen werden von der neuen Kasse übernommen, sofern die Behandlung nach dem Wechseldatum fortgesetzt wird. Es gibt keine Wartefristen.
Muss ich die alte Kasse selbst kündigen?
Nein. Die meisten Kassen und Vergleichsdienste übernehmen die Kündigung bei der alten Kasse kostenlos für Sie.
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